Und dann geht doch alles so schnell...
Was tun im Trauerfall?
Nach dem Tod eines geliebten Menschen stellen sich die Hinterbliebenen oft die Frage, was jetzt zu tun ist! Über diese Frage kann man sich nicht früh genug informieren!
Der Tod ist zu Hause eingetreten:
- Ein Arzt muss gerufen werden, sei es der Hausarzt oder der
ärztliche Notdienst (112 oder 116117). Dieser wird den Tod
feststellen können und eine Todesbescheinigung ausstellen.
- Die Todesbescheinigung verbleibt bei der/des Verstorbenen
- Der Arzt benötigt den Personalausweis der/
des Verstorbenen
- Nach Ausstellung der Todesbescheinigung
durch den Arzt, können Sie anschließend
einen Bestatter Ihrer Wahl anrufen.
- Mit dem Bestatter besprechen Sie die nächsten Schritte
Der Tod ist im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten:
- Sie werden über den Tod benachrichtigt und Ihnen wird die
Gelegenheit gegeben, am Sterbebett Abschied zu nehmen.
- Die jeweilige Einrichtung kennt die gesetzlichen Abläufe und
wird einen Arzt kontaktieren.
- Die Todesbescheinigung verbleibt bei der/des Verstorbenen
- Nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt,
können Sie anschließend einen Bestatter Ihrer Wahl anrufen.
- Mit dem Bestatter besprechen Sie die nächsten Schritte
Der Tod ist durch einen Unfall oder Suizid eingetreten:
- Umgehend die Polizei benachrichtigen (110)
- Ein Arzt muss gerufen werden, welcher die Todesbescheinigung
ausstellt.
- Die Todesbescheinigung verbleibt bei der/des Verstorbenen
- Die Polizei kennt die gesetzlichen Abläufe und wird ggf. bereits
einen Bestatter informieren.
- Mit dem Bestatter besprechen Sie die nächsten Schritte.