Einige Menschen haben den Wunsch Ihren Körper nach dem Ableben einem anatomisches Institut zur Verfügung zu stellen.

 

Die sterblichen Überreste werden somit eine wertvolle Hilfe für die Allgemeinheit in Form von Lehr- und Forschungszwecken. Oftmals vergehen dabei aber Monate oder Jahre, bevor der Körper eingeäschert wird und die Asche auf Kosten des Institut beigesetzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Totenasche in einem Familiengrab beizusetzen. Die anfallenden Kosten werden hierfür jedoch nicht übernommen.

 

Die Institute haben eine ausreichende Anzahl von Körperspendern registriert, weshalb der in Frage kommenden Personenkreis eingeschränkt ist.

 

Für eine Körperspende eignen sich aber nicht alle Verstorbenen. Ungeeignet sind:

  • Menschen, die an einer der folgenden ansteckenden Infektionskrankheiten litten, wie beispielsweise: Hepatitis, HIV oder Salmonellose.
  • Körper, die einer Obduktion unterzogen wurden.
  • Unfalltote und Leichen, die bereits Anzeichen von Verwesung zeigen.

 

Die Körperspende kann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten einen schriftliche Erklärung gegenüber einem anatomischen Institut abgegeben hat. Alle Institute haben dafür eigene Bestimmungen und Formulare.

 

Der Körperspender muss zu Lebzeiten aktiv werden und sich mit dem Institut in Verbindung setzen.